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dry ice cleaning tirol e.U.

mobile Trockeneisreinigung           KFZ-Aufbereitung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines:

Alle zwischen „dry ice cleaning tirol e.U.“ (in Folge „Anbieter“ genannt) und dem Kunden (in Folge „Auftraggeber“ genannt) abgeschlossenen Verträge liegen

folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (in Folge AGB genannt) zu Grunde:

§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen

1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie

Fahrzeugreinigung, Fahrzeugaufbereitung, Reinigung von beweglichen Sachen, Trockeneisreinigung, etc.

1.2 Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen

Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.3 Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.4 Sind ein oder mehrere Klauseln, bzw. Absätze dieser AGB unwirksam, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin gültig.

§ 2 Terminvereinbarungen

2.1 Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der

Fahrzeugreinigung/ -aufbereitung, bzw. Reinigen von beweglichen Gegenständen hat der Auftraggeber ein schriftliches Auftragsformular zu

unterzeichnen. Dieses ist unabhängig von der Terminvereinbarung.

2.2 Terminvereinbarungen werden im Einverständnis zwischen Auftraggeber und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche

vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor.

§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1 Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der

Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2 Sofern kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Kostenpauschale von 20% des

vereinbarten Preises in Rechnung stellen, bzw. geltend machen.

§ 4 Reklamation

4.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen

können ausschließlich nur sofort nach erbrachter Leistung gemacht werden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Anbieter

hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

4.2 Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.

4.3 Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung durch den Anbieter beziehen, bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotographisch

dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.

§ 5 Haftung und Garantie

5.1 Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen, oder andere Gegenstände müssen vorher vom Auftraggeber entfernt

werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter oder dessen Mitarbeiter für fehlende oder nicht zum Fahrzeug gehörenden

Teilen, sowie Wertsachen geltend gemacht werden.

5.2 Schadenersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder dessen Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz

angelastet werden kann.

5.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können chemische Reinigungsprodukte zum Einsatz kommen.

Diese können Farbveränderungen oder Farbverblassungen zur Folge haben. Der Anbieter hat vor Durchführung dieser Arbeiten den Auftraggeber

darüber bei Fahrzeugübergabe zu informieren. Wird die Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird eine Haftung durch den Anbieter

ausgeschlossen. Dies wird mit der Unterschrift auf dem Auftragsformular durch den Auftraggeber bestätigt.

5.4 Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung schon vorhanden waren (z.B.: Karosserieschäden, Dellen, Kratzer,

schadhafte Felgen, Antennen, lose Spiegel, beschädigtes Interieur, loses oder unsachgemäß verbautes Zubehör, etc.) oder durch den Anbieter am

Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

5.5 Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schlechten Lacken haben (z.B.: Steinschlag, Lackabplatzungen,

Rost, schlechte Nachlackierung, Kratzer, Dellen, etc.) können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter oder dessen Mitarbeitern gemacht

werden.

5.6 Motor- und Motorraumreinigung mit Trockeneis wird nur an technisch einwandfreien Fahrzeugen durchgeführt. Der Auftraggeber bestätigt mit

seiner Unterschrift am Auftragsformular den technisch einwandfreien Zustand. Für Feuchtigkeitsschäden (durch Kondensat) wird keine Haftung

übernommen.

5.7 Bei empfindlich verbauten Elektrobauteilen (z.B.: Alarmanlage, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, dies bei Fahrzeugübergabe dem

Anbieter mitzuteilen. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.

§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung

6.1 Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug hat der Auftraggeber das Auftragsformular zu unterzeichnen. Hierzu gehört ggf.

vorhandene Schäden am Fahrzeug festzuhalten.

6.2 Mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars bestätigt der Auftraggeber dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung unsere

allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie schriftlich festgehaltene außerordentliche Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

6.3 Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB bei Schlüsselübergabe an den Anbieter.

6.4 Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte geben den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend

machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

§ 7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1 Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Barzahlung.

7.2 Firmenkunden zahlen innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug per Überweisung, oder bei gesonderter Vereinbarung lt. Rechnung

§ 8 Preise / Pauschalpreise

8.1 Die Preise vom Anbieter im Allgemeinen abhängig vom Zustand, bzw. Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern diese nicht mit dem

Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeuge mit normalen Verschmutzungsgrad.

8.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie auf der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann

je nach Verschmutzungsgrad von den Orientierungspreisen abweichen.

8.3 Extreme Verschmutzungen, wie z. B. Farben, Fett, Tierhaare, Fäkalien, Nikotin, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein

Aufpreis geltend gemacht werden. Dieser ist bei Auftragserteilung auf dem Auftragsformular festzuhalten. Sollten stärkere Verschmutzungen erst

während der Reinigung bemerkt, bzw. festgestellt werden, ist der Auftraggeber darüber telefonisch zu informieren. Eine Auftragserteilung der

Mehrkosten kann hierbei auch telefonisch erteilt werden.

8.4 Die endgültigen Preise für die Reinigung, bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten auf dem Auftragsformular festgehalten und vom

Auftraggeber unterzeichnet.

§ 9 Fahrzeugüberführung

9.1 Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung ist

im Preis der Reinigung, bzw. Aufbereitung nicht enthalten und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart.

9.2 Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular, bzw. Auftragsformular

auszufüllen. Schäden am Fahrzeug sind schriftlich festzuhalten (siehe § 5). Gleichzeitig dient dies als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber.

Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch Mitarbeiter des Anbieters.

9.3 Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit der

Übernahme / Abholung und endet mit der Übergabe / Zustellung an den Auftraggeber.

§ 10 Sonstiges

10.1 Erfüllungsort ist der jeweilige Wohnort / Firmenstandort des Auftraggebers, bzw. der Standort der dry ice cleaning tirol e.U.

10.2 Als Gerichtsstand wird der Firmenstandort des Anbieters vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere, die den angestrebten Zweck möglichst nahe kommt

ersetzt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Es gilt österreichisches, geltendes Recht.

Stand 05/2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines:

Alle zwischen „dry ice cleaning tirol e.U.“ (in Folge „Anbieter“ genannt) und dem Kunden (in Folge „Auftraggeber“ genannt) abgeschlossenen Verträge liegen

folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (in Folge AGB genannt) zu Grunde:

§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen

1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie

Fahrzeugreinigung, Fahrzeugaufbereitung, Reinigung von beweglichen Sachen, Trockeneisreinigung, etc.

1.2 Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen

Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.3 Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.4 Sind ein oder mehrere Klauseln, bzw. Absätze dieser AGB unwirksam, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin gültig.

§ 2 Terminvereinbarungen

2.1 Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der

Fahrzeugreinigung/ -aufbereitung, bzw. Reinigen von beweglichen Gegenständen hat der Auftraggeber ein schriftliches Auftragsformular zu

unterzeichnen. Dieses ist unabhängig von der Terminvereinbarung.

2.2 Terminvereinbarungen werden im Einverständnis zwischen Auftraggeber und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche

vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor.

§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1 Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der

Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2 Sofern kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Kostenpauschale von 20% des

vereinbarten Preises in Rechnung stellen, bzw. geltend machen.

§ 4 Reklamation

4.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen

können ausschließlich nur sofort nach erbrachter Leistung gemacht werden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Anbieter

hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

4.2 Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.

4.3 Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung durch den Anbieter beziehen, bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotographisch

dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.

§ 5 Haftung und Garantie

5.1 Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen, oder andere Gegenstände müssen vorher vom Auftraggeber entfernt

werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter oder dessen Mitarbeiter für fehlende oder nicht zum Fahrzeug gehörenden

Teilen, sowie Wertsachen geltend gemacht werden.

5.2 Schadenersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder dessen Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz

angelastet werden kann.

5.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können chemische Reinigungsprodukte zum Einsatz kommen.

Diese können Farbveränderungen oder Farbverblassungen zur Folge haben. Der Anbieter hat vor Durchführung dieser Arbeiten den Auftraggeber

darüber bei Fahrzeugübergabe zu informieren. Wird die Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird eine Haftung durch den Anbieter

ausgeschlossen. Dies wird mit der Unterschrift auf dem Auftragsformular durch den Auftraggeber bestätigt.

5.4 Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung schon vorhanden waren (z.B.: Karosserieschäden, Dellen, Kratzer,

schadhafte Felgen, Antennen, lose Spiegel, beschädigtes Interieur, loses oder unsachgemäß verbautes Zubehör, etc.) oder durch den Anbieter am

Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

5.5 Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schlechten Lacken haben (z.B.: Steinschlag, Lackabplatzungen,

Rost, schlechte Nachlackierung, Kratzer, Dellen, etc.) können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter oder dessen Mitarbeitern gemacht

werden.

5.6 Motor- und Motorraumreinigung mit Trockeneis wird nur an technisch einwandfreien Fahrzeugen durchgeführt. Der Auftraggeber bestätigt mit

seiner Unterschrift am Auftragsformular den technisch einwandfreien Zustand. Für Feuchtigkeitsschäden (durch Kondensat) wird keine Haftung

übernommen.

5.7 Bei empfindlich verbauten Elektrobauteilen (z.B.: Alarmanlage, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, dies bei Fahrzeugübergabe dem

Anbieter mitzuteilen. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.

§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung

6.1 Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug hat der Auftraggeber das Auftragsformular zu unterzeichnen. Hierzu gehört ggf.

vorhandene Schäden am Fahrzeug festzuhalten.

6.2 Mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars bestätigt der Auftraggeber dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung unsere

allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie schriftlich festgehaltene außerordentliche Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

6.3 Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB bei Schlüsselübergabe an den Anbieter.

6.4 Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte geben den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend

machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

§ 7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1 Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Barzahlung.

7.2 Firmenkunden zahlen innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug per Überweisung, oder bei gesonderter Vereinbarung lt. Rechnung

§ 8 Preise / Pauschalpreise

8.1 Die Preise vom Anbieter im Allgemeinen abhängig vom Zustand, bzw. Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern diese nicht mit dem

Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeuge mit normalen Verschmutzungsgrad.

8.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie auf der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann

je nach Verschmutzungsgrad von den Orientierungspreisen abweichen.

8.3 Extreme Verschmutzungen, wie z. B. Farben, Fett, Tierhaare, Fäkalien, Nikotin, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein

Aufpreis geltend gemacht werden. Dieser ist bei Auftragserteilung auf dem Auftragsformular festzuhalten. Sollten stärkere Verschmutzungen erst

während der Reinigung bemerkt, bzw. festgestellt werden, ist der Auftraggeber darüber telefonisch zu informieren. Eine Auftragserteilung der

Mehrkosten kann hierbei auch telefonisch erteilt werden.

8.4 Die endgültigen Preise für die Reinigung, bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten auf dem Auftragsformular festgehalten und vom

Auftraggeber unterzeichnet.

§ 9 Fahrzeugüberführung

9.1 Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung ist

im Preis der Reinigung, bzw. Aufbereitung nicht enthalten und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart.

9.2 Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular, bzw. Auftragsformular

auszufüllen. Schäden am Fahrzeug sind schriftlich festzuhalten (siehe § 5). Gleichzeitig dient dies als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber.

Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch Mitarbeiter des Anbieters.

9.3 Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit der

Übernahme / Abholung und endet mit der Übergabe / Zustellung an den Auftraggeber.

§ 10 Sonstiges

10.1 Erfüllungsort ist der jeweilige Wohnort / Firmenstandort des Auftraggebers, bzw. der Standort der dry ice cleaning tirol e.U.

10.2 Als Gerichtsstand wird der Firmenstandort des Anbieters vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere, die den angestrebten Zweck möglichst nahe kommt

ersetzt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Es gilt österreichisches, geltendes Recht.

Stand 05/2018